| Das hängt ganz davon wo Sie wohnen bzw. sammeln. Ich
kann diese Frage nur für den Kanton Thurgau schlüssig beantworten. Im Kanton Thurgau
werden grundsätzlich alle Pilze per Gesetz unter eine Schutzverordnung gestellt,
d.h. sie dürfen per Gesetz weder gepflückt, noch mutwillig zerstört werden. Eine
Positivliste gibt aber ca. 50 Arten frei,
welche in vernünftigem Masse als Speisepilze gesammelt werden dürfen. Einzelne Exemplare
anderer Arten dürfen, mit Ausnahme eines generellen Sammelverbotes in
Naturschutzgebieten, für die Vorlage auf der Pilzkontrollstelle zu studienzwecken
gesammelt werden. |
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