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Last Update: 16.11.06 |
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| Gesetze sind leider dort nötig,
wo der normale Menschenverstand nicht mehr funktioniert! |
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| Die Sammelbeschränkungen in der Schweiz sind von Kanton zu Kanton,
ja teilweise sogar von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Sie betreffen Sammeldaten und
Mengen. Den aktuellen Überblick kann man sich bei unten stehendem Link verschaffen.
In allen Naturschutzgebieten besteht ein generelles Pflückverbot von
Pflanzen und Pilzen! |
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| Schweiz: |
| - Sammelbeschränkungen
in den Kantonen, Spezielle hier: St.
Gallen, Thurgau |
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| Ausland: |
| Für Ländergrenzen überschreitende Pilzausflüge
sei darauf hingewiesen, dass auch im Ausland Gesetze gelten.
Um böse Überraschungen zu vermeiden sollte man sich zuvor
erkundigen welche Gesetze für ausländische Regionen gelten. In
der Regel sollte man gut beraten sein wenn man nur anerkannte
Speisepilze in einer vernünftigen Menge von höchstens 1kg/Person
einführt (ohne Gewähr!). Auch im Ausland sind die Naturschutzgebiete
tabu! Bedenke, genau so wenig wie wir ausländische Pilzsucher in
unseren Regionen sehen werden auch wir Schweizer Pilzsucher im
Ausland gesehen! |
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| Ausländische Gesetzgebungen: |
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| Deutschland |
| - Allgemein BArtSchV
(Bundesartenschutzverordnung) |
| - Baden-Württemberg Naturschutzgebiete |
| - Landkreis Lörrach Pilzschutz |
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| Österreich |
| - Tirol Pilzschutz |
| - Vorarlberg Naturschutzgebiete |
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