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Richtiges Sammeln von
Speisepilzen
Folgende Richtlinien sollen helfen Speisepilze, sachgemäß und
verantwortungsbewusst zu Sammeln.
Die richtige Ausrüstung
Zum Sammeln von Speisepilzen braucht es einen offenen Pilzkorb, ein
Messer, eine Lupe, (ev. einen Spiegel), ein handliches Pilzbüchlein und
allenfalls ein Notizblock und etwas zu schreiben.
Nur ausgewachsene und
appetitliche Pilze sammeln
Pilze nicht in unreifen Zustand vor dem Absporen
pflücken. Sie können sich sonst nicht vermehren. Ältere, überreife
oder durch Insektenfraß unbrauchbare Exemplare stehen lassen. Nur schöne,
reife und appetitliche Exemplare sammeln. Pilz schon im Wald von Erde,
Nadel und Laub reinigen.
So sammelt man richtig
Pilze sorgfältig ausdrehen und das entstandene Loch mit umliegendem
Bodenmaterial zudecken. Das Myzel wird so vor dem Angriff von Insekten und
Bakterien besser geschützt. Ein Schnitt durch den Hut und anschließendes
Auseinanderrücken kann vor dem Pflücken die Ungenießbarkeit aufdecken.
Vermadete Pilze stehen lassen. Wird die Ungenießbarkeit erst nach dem Pflücken
ersichtlich, Pilz wieder so hinstellen wie er gepflückt wurde. Seltene
Arten schützen. Pilze im Korb nach Arten sortieren und auch so der
Kontrolle vorlegen. Pilze mit Fruchtschicht nach unten in den Korb legen.
Geruchs- und Geschmackstest
Die Bestimmung von Pilzen bedarf oft auch einer Geruchs-, oder
Geschmacksprobe.
Geschmacksprobe nur durchführen, wenn zu 100% sicher ist, dass kein
giftiger Pilz vorliegt!
Nicht bekannte Pilze mit allen Merkmalen sammeln
Einzelne, nicht bekannte Pilze zur weiteren Bestimmung mit Stiel und Stielbasis
mitnehmen und Begleitpflanzen
(Bäume) merken, notieren, oder ein Blatt der Pflanze mitnehmen. Viele
Pilze können nur anhand von Stiel und Stielbasis, und Begleitpflanzen
bestimmt werden. Von Speisepilzen trennen.
Giftige Pilze - Pilzgifte
Es gibt viele giftige und tödlich giftige Pilze. Jedes Jahr
kommt es zu Vergiftungen durch Pilze. Deshalb ohne Kontrolle nur Pilze
verzehren, die man sicher kennt. Im Zweifelsfalle verzichtet man, oder
legt den Pilzfund der Pilzkontrolle vor.
Schutzbestimmungen, Sammelbeschränkungen
Zum Schutz der Konsumenten und der Natur hat der Kt. Thurgau ein
Schutzgesetz und eine Positiv-liste verfasst.
Diese umfasst Speisepilze welche gesammelt werden dürfen. Alle anderen
Arten stehen unter gesetzlichem Schutz, gelten als ungenießbar oder schützenswert.
Die Sammelmenge ist im Kt. Thurgau auf 1kg/Person und Tag beschränkt. Verschiedene
Kantone = verschiedene Bestimmungen!
Die Pilzkontrolle
Die Pilzkontrolle ist eine, meist unentgeltliche Dienstleistung der
Gemeinden. Entscheide der kontrollierenden Personen sind zu akzeptieren.
Im Zweifelsfalle wird die Pilzkontrolle nie freigeben. Tödlich giftige
Arten gibt die Pilzkontrolle zu Studienzwecken nur gegen Vorlage eines
Ausweises und Unterschrift des Sammlers frei (so in der Schweiz
gehandhabt).
Einzelne, unbekannte Arten können der Kontrollstelle zur Bestimmung
vorgelegt werden. Die Kontrollstelle dient nicht dazu, aus einer Menge von
wild gesammelten Pilzen die genießbaren auszusortieren. Ökologisches
Denken wird vorausgesetzt. Auch dient die Pilzkontrolle nicht als
Lehrveranstaltung, dazu gibt es den Verein für Pilzkunde Thurgau.
Hinweise zur Literatur
Wie die Vielfalt der Gerüche und Geschmacksempfindungen der Pilze
belegen, ist die Chemie der Pilze sehr umfangreich. Immer wieder weisen
neue, bisher nicht den Pilzen zugeordnete Vergiftungs-fälle auf die
bisher unerkannte Giftigkeit einer Art hin. Ältere Literatur ist oft
nicht mehr aktuell und beschreibt Speisepilze, welche in der Zwischenzeit
als verdächtig oder giftig klassifiziert werden.
Schlusswort
Auch die Kontrollstelle ist nicht allwissend, dazu gibt es zu viele Arten
und Wachstumsformen. Egal was irgendwelche mitgebrachte Literatur aussagt,
handelt sie stets nach bestem Wissen und Gewissen und den neuesten
Erkenntnissen. Dies zu Gunsten von Ihrer Gesundheit und Sicherheit.
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